Umgangsvereinbarung der Radio-Initiative Dresden e.V.

Im Folgenden findest du die „Spielregeln“, die bei coloRadio gelten.

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1. Utopie

coloRadio ist ein emanzipatorisches, hierarchiearmes, selbstverwaltetes und basisdemokratisches Radio. Diversität und Akzeptanz sind wichtige Werte für coloRadio.

2. Politik

Wir beziehen aktiv Menschen ein, die und deren Stimmen unterrepräsentiert sind. Wir wollen politische Positionen und Differenzen respektieren, ernst nehmen und verhandeln. Menschenverachtenden und diskriminierenden Verhaltensweisen und Inhalten geben wir bei coloRadio keinen Platz – on Air und off Air. Rechtsextremes, verschwörungstheoretisches und fundamentalistisch-religiöses Gedankengut lassen wir nicht zu. Neoliberale Positionen sind hier nicht gewünscht. Wahrhaftigkeit und Seriosität werden beim journalistischen Arbeiten stets angestrebt.

3. Gewaltfreiheit

Wir wollen keine verbale, psychische und physische Gewalt. Dies schließt Beleidigung, Herabsetzung, üble Nachrede, aggressives Verhalten, Mobbing, Leute von oben herab behandeln, Diskriminierung, Beschuldigung, Stereotypisierung, Beschämung, Lächerlich machen (wegen Sprache, Bildung, Geschlecht, Sexualität, Aussehen etc.), Herabwürdigung von Lebens- und Körperformen ein. Dies bezieht sich auf den zwischenmenschlichen Umgang, aber auch auf Sendungsinhalte und das Sprechen über Sendungsinhalte.

4. Hierarchien

coloRadio ist basisdemokratisch organisiert, um Hierarchien entgegenzuwirken. Wissenshierarchien sollen abgebaut werden. Wissen soll geteilt werden. Unausgesprochene Regeln sollen verbalisiert und dokumentiert werden. Entscheidungen sollen vorrangig im Konsens getroffen werden.

5. Beteiligung an coloRadio.

Alle Mitglieder der Radio-Initiative und alle Sendungsmachenden sollen grundsätzlich an der Gestaltung von coloRadio und dessen Weiterentwicklung mitwirken. Das Radio ist ein Freiraum, den alle mitgestalten können – gemeinsam mit den anderen Menschen hier im Radio. Eine regelmäßige Teilnahme an der Mitgliederversammlung und/oder der Gesamtredaktionssitzung ist dafür eine gute Möglichkeit. Eine Mitgliedschaft aller Sendungsmacher*innen von coloRadio in der Radio-Initiative Dresden e.V. ist ausdrücklich erwünscht.

6. Verantwortung

Alle kümmern sich komplett eigenverantwortlich um ihre Sendetermine und sorgen aus eigenem Antrieb um Ersatz, falls sie nicht können. Mit euch steht und fällt das Programm. Sendungsmacher*innen sind für den Inhalt ihrer Sendungen verantwortlich, das heißt sie müssen hinter den Inhalten stehen können. Zur Eigenverantwortung der Sendungsmacher*innen gehört auch, dass sie ihre Sendungen in den Programmkalender eintragen. Exakte Zeitfenster sind Grundlage für das Nachhören auf coloradio.org. Sendungsmachende sind dafür verantwortlich, ihre vorproduzierten Sendungen rechtzeitig (im Moment = 12 Uhr Vortag) vor dem Sendetermin im Programmkalender hochzuladen. Erfolgt keine Zuarbeit durch die Sendungsmachenden, wird davon ausgegangen, dass es sich um eine Livesendung handelt.

Die Gesamtredaktion hat die Verantwortung, das Programm von coloRadio zu gestalten und stellt technische Anforderungen an die Produktionen. Zur Umsetzung der Programmgestaltung kann eine eigene Gruppe benannt werden (beispielsweise der Redaktionsrat). Alle gehen respektvoll mit den geschaffenen Werten um. Das betrifft sowohl die materiellen Werte (Technik, Inventar usw.) als auch immaterielle Werte (Sendungen von anderen).

7. Neue Mitwirkende

Neue Mitwirkende heißen wir herzlich willkommen. Wir erklären ihnen gern, wie unser Miteinander organisiert ist. Wir wollen, dass sie diese Möglichkeit ergreifen. Neue Sendungsmachende reichen erst einmal eine Probesendung ein, die von den anderen Sendungsmacher*innen gehört wird. In der nächsten Versammlung stellt Mensch sich vor und die Sendung wird besprochen. Spricht nichts gegen die Charta der Freien Radios und diese Umgangsvereinbarung, wird Sendungsmachende*r aufgenommen und ein passender Sendeplatz wird gesucht. Es werden regelmäßig Workshops zum Einstieg ins Radio angeboten, die von allen Sendungsmachenden wahrgenommen werden müssen.

8. Konfliktbearbeitung

Die Mitgliederversammlung bestimmt jährlich eine Gruppe von drei Vertrauenspersonen, die im Konfliktfall ansprechbar sind. Die Gruppe behandelt die vorgetragenen Konflikte vertraulich und hört alle beteiligten Parteien. Sie kann der Mitgliederversammlung Empfehlungen aussprechen, die zu einer Beendigung des Konflikts führen. Die endgültige Entscheidung obliegt der Mitgliederversammlung.