Die “Radioinitiative Dresden e.V.”, ein gemeinnütziger Verein, der Coloradio betreibt, ist nun auch Unterzeichner des offenen Briefes zur 1. Lesung des Jahressteuergesetzes 2013 am 28.06.2012 im Deutschen Bundestag:
Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen
26. Juni 2012
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundestags,
am 28. Juni wird das Jahressteuergesetz 2013 in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert. In diesem Zusammenhang möchten wir, verschiedene als gemeinnützig anerkannte und bundesweit arbeitende Nichtregierungsorganisationen, Sie auf eine Klausel in der Abgabenordnung (AO) aufmerksam machen, die durch das vorgelegte Gesetz geändert werden soll. Diese neue Klausel würde dem Verfassungsschutz ermöglichen, ohne Anhörung der Betroffenen, faktisch über den Fortbestand und die Existenz einzelner gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden (§ 51 Abs. 3 AO). Dies würde eklatant gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.
Wir rufen Sie dazu auf, Ihre Stimme dem Gesetzesvorhaben zu verwehren und sich darüber hinaus für die ersatzlose Streichung des § 51 Abs. 3 AO einzusetzen! Weiterlesen









